warum es äußerst bedenklich ist, den gesetzen des gottes Jahwe zu folgen …
3. Mose
Kap. 20
Vers 9 ff
- 9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat.
- 10 Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben. beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
- 11 Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vater Blöße aufgedeckt hat, die sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 12 Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 13 Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat einen Frevel verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen und sie beide auch, daß kein Frevel sei unter euch.
- 17 Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Blöße schaut und sie wieder seine Blöße, das ist Blutschande. Die sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks; denn er hat seiner Schwester Blöße aufgedeckt; er soll seine Missetat tragen.
- 18 Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößt ihre Scham und deckt ihren Brunnen auf, und entblößt den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.
die welt sie wäre öd´und leer
entvölkert bis zum gehtnichtmehr
wenn alle richter die drauf wandeln
ganz streng nach diesen regeln handeln
das töten wär´ein sich´rer job
weil nicht nur zwielichtiger mob
nein auch die frömmelnden gestalten
sich dieser sünden kaum enhalten

zum glück ihr freunde rings im kreis
wir selber sind vielleicht beweis
nimmt keiner ernst die wirren pflichten
wer will schon gern auf lust verzichten
Kap. 20
Vers 9 ff
- 9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. Sein Blut sei auf ihm, daß er seinem Vater oder seiner Mutter geflucht hat.
- 10 Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben. beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum daß er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat.
- 11 Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, daß er seines Vater Blöße aufgedeckt hat, die sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 12 Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 13 Wenn jemand beim Knaben schläft wie beim Weibe, die haben einen Greuel getan und sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen.
- 14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, der hat einen Frevel verwirkt; man soll ihn mit Feuer verbrennen und sie beide auch, daß kein Frevel sei unter euch.
- 17 Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Blöße schaut und sie wieder seine Blöße, das ist Blutschande. Die sollen ausgerottet werden vor den Leuten ihres Volks; denn er hat seiner Schwester Blöße aufgedeckt; er soll seine Missetat tragen.
- 18 Wenn ein Mann beim Weibe schläft zur Zeit ihrer Krankheit und entblößt ihre Scham und deckt ihren Brunnen auf, und entblößt den Brunnen ihres Bluts, die sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden.
die welt sie wäre öd´und leer
entvölkert bis zum gehtnichtmehr
wenn alle richter die drauf wandeln
ganz streng nach diesen regeln handeln
das töten wär´ein sich´rer job
weil nicht nur zwielichtiger mob
nein auch die frömmelnden gestalten
sich dieser sünden kaum enhalten

zum glück ihr freunde rings im kreis
wir selber sind vielleicht beweis
nimmt keiner ernst die wirren pflichten
wer will schon gern auf lust verzichten
Bubi40 - 28. Feb, 12:20